Compliance

PULSOTRONIC ist Teil der Phoenix Contact-Gruppe und an das Compliance Management System der Unternehmensgruppe angeschlossen. Weitere Informationen zur Compliance bei Phoenix Contact finden Sie unter
www.phoenixcontact.com/compliance.
Wie in der gesamten Phoenix Contact-Gruppe, ist die Compliance auch bei PULSOTRONIC von hoher Bedeutung. Kernstück des Compliance Management Systems ist der Code of Conduct der Phoenix Contact-Gruppe, welcher auch für uns uneingeschränkt gilt. Er wird durch weitere Maßnahmen wie das Hinweisgebersystem oder die Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ergänzt.
Code of Conduct
Der Code of Conduct der Phoenix Contact-Gruppe bildet den Kern unserer Compliance-Maßnahmen. Als Bestandteil der Phoenix Contact-Gruppe ist er auch bei PULSOTRONIC vollumfänglich implementiert. Er ist unsere gemeinsame Basis und gilt uneingeschränkt für alle Mitarbeitenden.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Seit 1. Januar 2023 gilt für die gesamte Phoenix Contact-Gruppe inklusive PULSOTRONIC das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Gemeinsam mit den Verantwortlichen im Stammhaus des Unternehmens arbeiten wir daran, die Anforderungen des LkSG auch bei uns systematisch umzusetzen. Alle Details sind in der Grundsatzerklärung der Phoenix Contact-Gruppe zum LkSG und im Code of Conduct veröffentlicht.
Link zum Download des Statements zum LkSG
Hinweisgebersystem
Mit dem Hinweisgebersystem der Phoenix Contact Gruppe bieten wir sowohl unseren Mitarbeitern als auch externen Personen die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen interne Regelungen zu geben.
Das Hinweisgebersystem dient auch als Beschwerdeverfahren nach §§ 8 und 9 Abs. 1 LkSG
Hinweisgebersystem | PHOENIX CONTACT
Environmental Compliance Standard
Der Phoenix Contact Environmental Compliance Standard enthält nur Verbote und Beschränkungen von Stoffen, die allgemein für Artikel oder speziell für Artikel der Elektro- und Elektronikindustrie gelten.
Die Norm basiert auf der geltenden europäischen Gesetzgebung sowie ausgewählten nationalen, regionalen oder internationalen Vorschriften, die für Produkte und Märkte von Phoenix Contact gelten. Verbote, die sich ausschließlich auf die Verwendung von Stoffen oder Zubereitungen beziehen, sind nicht Bestandteil dieser Norm.
Diese Norm ist für alle Liefergegenstände zu beachten, die in Phoenix Contact-Produkten verbleiben. Sie entbindet nicht von geltenden internationalen, europäischen und nationalen Rechtsvorschriften.

