Für Produkte mit Kennzeichnungspflicht führt der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren entsprechend der geltenden EU-Richtlinien durch und kennzeichnet das Produkt mit dem CE-Symbol. Relevante Richtlinien für Pulsotronic-Geräte sind u.a. die EMV-Richtlinie 2004/108/EG, die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG für AC und AC/DC Sensoren sowie verschiedene Fachgrundnormen und Produktnormen.